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So erhältst du deinen Zuschuss für Umzug von Krankenkasse

Wer die Umzugshilfe in Anspruch nehmen darf und was dafür benötigt wird, regelt in Deutschland der §40 Abs. 4 SGB XI. Dort ist die Pflegekasse als Träger erwähnt, welche die Umzugsfirma und ggf. weitere Kosten übernimmt.

Dies betrifft dabei nicht nur den sogenannten Seniorenumzug, sondern auch Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen.

So läuft der Zuschuss für deinen Umzug bei der Krankenkasse ab

Die genaue Vorgehensweise zur Feststellung deiner Zuschussfähigkeit variiert leicht zwischen den Krankenkassen. Es umfasst jedoch im Wesentlichen die nachfolgenden Schritte:

Der entsprechende Antrag auf Umzugskosten-Zuschuss wird von dir bei deiner Krankenkasse bzw. Pflegekasse eingereicht.
Die eingereichten Unterlagen (Antrag, Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen, Eckdaten zur neuen Wohnung) werden überprüft.

Wenn alles passt, gibt die Krankenkasse vorläufig ihr Einverständnis. Unter dem Vorbehalt, dass deine neue Wohnung geprüft wird.
Die Genehmigung für den Zuschuss zur Umzugshilfe kommt an.
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Den Antrag auf Zuschuss ausfüllen

Um die Erfolgschancen zu maximieren, solltest du deinen Antrag möglichst detailliert ausfüllen. Erkläre die Notwendigkeit des Umzugs. So engagiert sich der derzeitige Vermieter nicht für Bauvorhaben, die dir als Pflegebedürftigem den Alltag erleichtern würden. Vielleicht ist es dir wichtig, zentraler zu wohnen, um weiterhin selbst für deine Versorgung zu sorgen (Einkäufe, Sanitätshaus usw.). Beschreibe deine gegenwärtigen Lebensumstände und wie ein Umzug diese verbessern könnte. Hierbei ist es wichtig, offen zu sein. Die Pflegekasse sollte über deine medizinischen Umstände informiert sein. Es könnte sein, dass sich deine Gesundheit verschlechtert hat, was als Grund für den Umzug dienen kann. Füge unbedingt ärztliche Atteste bei, um deine Erklärung zu belegen. Weitere relevante Leistungsträger bei einem Umzug Neben der Pflegekasse gibt es auch andere Möglichkeiten, die dir bei einem bevorstehenden Umzug finanziell helfen können. Es ist möglich, dass du unter das Bundesversorgungsgesetz fällst und

Widerspruch bei nicht genehmigtem Zuschuss

Die Voraussetzungen für den Seniorenumzugs-Zuschuss sind gesetzlich klar definiert. Trotzdem versuchen die Krankenkassen immer wieder, die Leistungen zu verringern. Im schlimmsten Fall wird der Umzugszuschuss vollständig abgelehnt. Fühlst du dich hier ungerecht behandelt, kannst du Widerspruch einlegen. Vielleicht ziehst du in Erwägung, dafür einen Anwalt hinzuzuziehen. Damit er den Widerspruch professionell formuliert. Allein dieser juristische Beistand bewirkt oft, dass die Krankenkassen im zweiten Versuch ihre Genehmigung erteilen. Welche Regelungen umfasst der §33 SGB V? Zusätzlich zu §40 Abs. 4 SGB XI kann auch §33 SGB V für deine Umzugshilfe von Bedeutung sein. Diese stellt eine Einzelnorm dar, die eine Kostenübernahme für Hilfsmittel vorsieht. Der Absatz des genannten Paragraphen behandelt vorrangig Hörgeräte, Prothesen und orthopädische Hilfsmittel.
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Auf Pflegebedürftige spezialisierte Umzugsunternehmen

Finanzielle Förderung, Pflegegrad und berufstätig Wenn du mindestens Pflegegrad 1 hast und weiterhin arbeitest, ergibt sich ein Sonderfall. Diese Situation schließt eine Umzugsförderung im eigentlichen Sinne aus. Du hast allerdings die Möglichkeit, eine als Kredit ausgestaltete Umzugsbeihilfe zu beantragen. Es steht dir also eine finanzielle Umzugshilfe zur Verfügung, die du monatlich abzahlst. Welche Leistungen umfasst die Umzugskostenbeihilfe der Postbeamtenkrankenkasse? Das Formular trägt konkret den Namen „Antrag auf Verbesserung des Wohnumfeldes“. Sie fängt mit geförderten Maßnahmen an, die das Leben in deiner gegenwärtigen Wohnung verbessern. Wenn dies nicht möglich ist, beteiligt sich die Postbeamtenkrankenkasse und bietet eine Umzugskostenbeihilfe an. Sie basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und sieht vor, dass pro Person ein Zuschuss von maximal 4180 € gewährt wird.

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